Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Willkommen auf der Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Nova EDV. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen unserer Dienstleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie die Grundlage für die Nutzung unserer Angebote und Services darstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.12.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen Nova EDV und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.

1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über elektronische Kommunikationswege abgeschlossen wird.

1.3 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Nova EDV diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Nova EDV erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

  • IT-Dienstleistungen: Implementierung, Wartung, Reparatur, Optimierung und Support von IT-Systemen, Netzwerken, Hardware und Software.
  • IT-Beratung: Strategische Planung, Konzeption und Optimierung von IT-Infrastrukturen, Sicherheitslösungen, Prozessanalysen sowie Cloud-Lösungen.
  • Technische Mediengestaltung: Erstellung und Anpassung von Designs, Animationen, Multimedia-Präsentationen, Benutzeroberflächen und Illustrationen.

2.2 Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot, Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt.

2.3 Nova EDV behält sich das Recht vor, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Subunternehmer, Dienstleister oder Freelancer) hinzuzuziehen.

2.4 Alle Leistungen werden ausschließlich auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Regelungen und anerkannten Standards erbracht. Änderungen technischer Normen oder gesetzlicher Vorgaben können eine Anpassung der Leistung erforderlich machen.

3. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Nova EDV schriftlich, mündlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) annimmt.

3.2 Verträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden:

  • Befristete Verträge: Enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Unbefristete Verträge: Können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit Zahlungen von mehr als zwei Rechnungen in Verzug gerät,
  • eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Fristsetzung nicht behoben wird,
  • Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

4. Zahlung und Vergütung

4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand und den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen abgerechnet.

4.2 Rechnungen sind grundsätzlich per Vorkasse zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung oder individuell vereinbarte Alternativen (z. B. SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte).

4.3 Bei umfangreichen Projekten kann Nova EDV Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen. Bei Neukunden oder größeren Investitionen ist Nova EDV berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich Nova EDV vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus kann Nova EDV die Erbringung weiterer Leistungen vorübergehend einstellen, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.

4.5 Zusätzliche Kosten, wie Anfahrts-, Reise- und Übernachtungskosten, werden gesondert in Rechnung gestellt. Nova EDV informiert den Kunden im Vorfeld transparent über die entstehenden Kosten.

4.6 Kosten für Materialien, Lizenzen oder Fremdsoftware werden nach vorheriger Abstimmung separat in Rechnung gestellt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

5.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine IT-Systeme den technischen Anforderungen von Nova EDV entsprechen. Diese Anforderungen werden vor Projektbeginn definiert und dem Kunden mitgeteilt.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen, insbesondere vor Beginn der Arbeiten durch Nova EDV, um Datenverluste zu vermeiden.

5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, ist Nova EDV berechtigt, die vereinbarten Fristen entsprechend anzupassen. Entstehende Mehrkosten, die aus solchen Verzögerungen resultieren, trägt der Kunde.

6. Leistungszeit und Verzögerungen

6.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Nova EDV haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Nova EDV liegen (z. B. Naturkatastrophen, Netzwerkausfälle, Streiks oder Handlungen Dritter).

6.3 Gerät der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug, ist Nova EDV berechtigt, die vereinbarten Fristen entsprechend anzupassen.

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

7.1 Nova EDV gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

7.2 Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich zu melden.

7.3 Bei berechtigten Mängeln hat Nova EDV das Recht auf Nachbesserung. Scheitert die Nachbesserung zweimal, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

7.4 Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen des Kunden oder Dritter ohne Zustimmung von Nova EDV oder äußeren Einflüssen wie Stromausfällen oder Malware.

8. Haftung

8.1 Nova EDV haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Nova EDV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat regelmäßige Datensicherungen vorgenommen.

8.4 Die Haftung für Schäden durch Dritte, wie z. B. externe Softwareanbieter, ist ausgeschlossen, sofern Nova EDV nicht schuldhaft handelt.