§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Nova EDV und dem Kunden.
1.2 Sie gelten unabhängig von der Art des Vertragsschlusses (schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über elektronische Kommunikationswege).
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Nova EDV ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Nova EDV erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- IT-Dienstleistungen: Implementierung, Wartung, Reparatur, Optimierung und Support von IT-Systemen, Netzwerken, Hardware und Software.
- IT-Beratung: Planung, Konzeption und Optimierung von IT-Infrastrukturen, Sicherheitslösungen, Prozessanalysen sowie Cloud-Lösungen.
- Technische Mediengestaltung: Erstellung und Anpassung von Designs, Animationen, Multimedia-Präsentationen, Benutzeroberflächen und Illustrationen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und/oder Vertrag.
2.3 Nova EDV ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Nova EDV annimmt oder Nova EDV einen Auftrag bestätigt.
3.2 Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Zahlung und Vergütung
4.1 Preise und Vergütung ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Vertrag.
- B2B (Unternehmer): Rechnungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- B2C (Verbraucher): Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse oder — wenn auf Rechnung vereinbart — spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum.
4.3 Bei umfangreichen Projekten kann Nova EDV angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
4.4 Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte.
4.5 Anfahrts-, Reise- und Übernachtungskosten sowie Material und Lizenzen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
5.2 Der Kunde ist für regelmäßige, geeignete Datensicherungen verantwortlich, insbesondere vor Eingriffen in Systeme oder Software.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, trägt der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand.
§ 6 Leistungszeit und Verzögerungen
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Bei höherer Gewalt verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
7.1 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu melden. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung anzuzeigen.
7.2 Bei berechtigten Mängeln leistet Nova EDV nach eigener Wahl Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung.
§ 8 Haftung
8.1 Nova EDV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nova EDV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für Datenverluste besteht insbesondere nicht, wenn der Kunde keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat.
Nova EDV · Inh. Sven Oellerich
Vogesenstraße 36 · 77815 Bühl (Firmensitz)