Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Willkommen auf der Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Nova EDV. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen unserer Dienstleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie die Grundlage für die Nutzung unserer Angebote und Services darstellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.12.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Nova EDV und dem Kunden („Kunde“).
1.2 Sie gelten unabhängig von der Art des Vertragsschlusses (z. B. schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über elektronische Kommunikationswege).
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Nova EDV ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Unternehmer gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird Nova EDV in der Änderungsmitteilung hinweisen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Nova EDV erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- IT-Dienstleistungen: Implementierung, Wartung, Reparatur, Optimierung und Support von IT-Systemen, Netzwerken, Hardware und Software.
- IT-Beratung: Planung, Konzeption und Optimierung von IT-Infrastrukturen, Sicherheitslösungen, Prozessanalysen sowie Cloud-Lösungen.
- Technische Mediengestaltung: Erstellung und Anpassung von Designs, Animationen, Multimedia-Präsentationen, Benutzeroberflächen und Illustrationen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und/oder Vertrag. Angaben in Werbematerialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2.3 Nova EDV ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Subunternehmer, Dienstleister, Freelancer) einzusetzen.
2.4 Leistungen werden nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik sowie den zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorgaben erbracht. Erfordern Änderungen technischer Normen oder gesetzlicher Anforderungen eine Anpassung, werden die Parteien hierüber informieren und eine angemessene Anpassung des Leistungsumfangs/der Vergütung vereinbaren.
3. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Nova EDV annimmt oder Nova EDV einen Auftrag bestätigt. Die Annahme kann schriftlich, in Textform, mündlich oder elektronisch erfolgen.
3.2 Verträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden:
- Befristete Verträge: Enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Unbefristete Verträge: Können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist,
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht behebt,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
4. Zahlung und Vergütung
4.1 Preise und Vergütung ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Vertrag. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet, sofern nicht ein Festpreis vereinbart ist.
4.2 Fälligkeit / Zahlungsfristen (B2B und B2C)
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt das auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel. Eine Abweichung der Zahlungsfristen bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung; zur Klarstellung empfiehlt Nova EDV die Vereinbarung in Textform.
- B2B (Unternehmer): Rechnungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- B2C (Verbraucher): Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse oder – wenn Zahlung auf Rechnung ausdrücklich angeboten/vereinbart ist – spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei vereinbarter Vorkasse ist Nova EDV berechtigt, mit der Leistung erst nach Zahlungseingang zu beginnen, sofern nicht gesetzlich unzulässig.
4.3 Abschlagszahlungen / Vorauszahlungen
Bei umfangreichen Projekten kann Nova EDV angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen. Bei Neukunden und/oder größeren Investitionen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.
4.4 Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Mahnkosten
Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern berechnet Nova EDV Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern kann Nova EDV zudem die gesetzliche Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen.
Mahngebühren werden – nur soweit zulässig – erhoben: Im B2B kann Nova EDV angemessene Mahnkosten berechnen. Im B2C werden Mahnkosten nur in Höhe des nachweislich entstandenen, erforderlichen Aufwands berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Nova EDV ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
4.5 Reisekosten, Material, Lizenzen
Anfahrts-, Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Material, Lizenzen und Fremdsoftware werden nach vorheriger Abstimmung separat in Rechnung gestellt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ressourcen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Systeme die vereinbarten technischen Anforderungen erfüllen. Etwaige Voraussetzungen werden vor Projektbeginn kommuniziert.
5.3 Der Kunde ist für regelmäßige, geeignete Datensicherungen verantwortlich, insbesondere vor Eingriffen in Systeme/Software. Soweit Nova EDV ausdrücklich Backup-Leistungen übernimmt, ist dies gesondert zu vereinbaren.
5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen. Mehraufwand und daraus resultierende Kosten trägt der Kunde.
6. Leistungszeit und Verzögerungen
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Bei höherer Gewalt oder sonstigen, von Nova EDV nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Naturereignisse, Streik, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Lieferverzug von Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Deckung) verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
6.3 Gerät der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug, ist Nova EDV berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
7.1 Nova EDV erbringt Leistungen nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese unverzüglich nach Leistungsbereitstellung durchzuführen.
7.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu melden. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung/Abnahme anzuzeigen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln leistet Nova EDV nach eigener Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Änderungen/Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von Nova EDV sowie bei äußeren Einflüssen (z. B. Stromausfall, Malware), sofern Nova EDV dies nicht zu vertreten hat.
8. Haftung
8.1 Nova EDV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nova EDV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für Datenverluste besteht insbesondere nicht, wenn der Kunde keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat und dadurch die Wiederherstellung erschwert oder unmöglich wird.
8.4 Soweit Leistungen Dritter (z. B. Hersteller, Provider, Softwareanbieter) betroffen sind, haftet Nova EDV für deren Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern Nova EDV die Pflichtverletzung zu vertreten hat.